Sicherheit: Sie erhalten eine unbefristete Festanstellung bei einem der größten Arbeitgeber im Rhein-Kreis-Neuss und Niederrhein und Bezahlung nach Tarifvertrag der Caritas (AVR-C).Mitarbeitervorteile: Freuen Sie sich auf vergünstigte Mitarbeiterangebote bei verschiedenen Anbietern, JobRad, umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und weitere Mitarbeitervorteile Worauf wir uns freuen Qualifikation und Engagement: Abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachassistent bzw. Altenpflegehelfer bzw. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (wünschenswert) und Begeisterung für die Bewohnerbetreuung.Kommunikationsstärke: Kontaktfreudigkeit und wertschätzender Umgang mit Bewohnern und Angehörigen.Fachliche Unterstützung: Mithilfe bei der Körperpflege und sorgfältige Dokumentation.Teamfähigkeit: Konstruktives Feedback und aktive Teilnahme an Teambesprechungen.
Deine Aufgaben Begleitung und Betreuung von kranken und pflegebedürftigen Menschen aller Altersgruppen Erhebung und Festlegung des Pflegebedarfs Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege Ausführung ärztlicher Anordnungen sowie Mitwirken bei Therapie und Diagnostik Verantwortliches Mitwirken bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten nach dem neuesten Stand der Wissenschaft Dein Profil Abgeschlossene Ausbildung als Alten- oder Krankenpflegehelfer oder mittlerer Schulabschluss (MSA) oder gleichwertiger Abschluss oder (Fach-)Hochschulreife Außerdem ist für Beschäftigte in der Gesundheitsbranche die Schutzimpfung gegen Masern verpflichtend Nachweis einer Unterweisung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz („rote Karte“).
Deine Aufgaben Begleitung und Betreuung von kranken und pflegebedürftigen Menschen aller Altersgruppen Erhebung und Festlegung des Pflegebedarfs Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege Ausführung ärztlicher Anordnungen sowie Mitwirken bei Therapie und Diagnostik Verantwortliches Mitwirken bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten nach dem neuesten Stand der Wissenschaft Dein Profil Abgeschlossene Ausbildung als Alten- oder Krankenpflegehelfer oder mittlerer Schulabschluss (MSA) oder gleichwertiger Abschluss oder (Fach-)Hochschulreife Außerdem ist für Beschäftigte in der Gesundheitsbranche die Schutzimpfung gegen Masern verpflichtend Nachweis einer Unterweisung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz („rote Karte“).