Anordnungen Betreuung der pflegebedürftigen Personen Das bringen Sie mit: Zwingende Voraussetzung: Ausbildung zum Alten- und Krankenpflegehelfer oder Schwesternhelfer Berufserfahrung ist von Vorteil, jedoch nicht zwingend notwendig Flexibilität im Hinblick auf die Arbeitszeiten Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit / Teamfähigkeit Führerschein Klasse B Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!